LAGERMASCHINEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der HG GRIMME SysTech GmbH

Die nachfolgenden Bedingungen sind Vertragsgrundlage unserer gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, soweit diese gemäß § 14 BGB Unternehmer oder juristische Personen (auch des öffentlichen Rechts) sind. Sie werden mit der Annahme des Vertragsangebotes (Bestellung) durch uns Vertragsinhalt und gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden. Eigene Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch hinsichtlich abweichender Geschäftsbedingungen unserer Kunden, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in ihrer Kenntnis vorbehaltlos Lieferungen ausführen oder Leistungen erbringen.

Unsere Angebote, Aufträge sowie mündliche Zusagen von Vertretern oder Verkäufern werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Angebote und Aufträge von Kunden bedürfen der schriftlichen Annahme durch uns. Bei sofortiger Lieferung oder Leistungserbringung durch uns kann jedoch die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.

Im Falle der Bestellung über den Online-Shop der HG Grimme Service GmbH & Co KG richtet sich der Vertragsschluss nach den dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Abbildungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Garantievereinbarungen kommen nur zustande, wenn sie im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich und unter Benennung der Garantieverpflichtungen im Einzelnen als solche bezeichnet sind.

Maßgebend für den Umfang von Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir sie als vertraulich gekennzeichnet haben.

Vereinbarte Preise gelten, falls nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist, ab unserem Auslieferungslager ohne Umsatzsteuer, Versand- und ggf. Montagekosten, die nicht zum reinen Warenwert gehören und üblicherweise getrennt ausgewiesen werden.

Deren Berechnung erfolgt auf der Grundlage unserer am Tag der Lieferung gültigen Preise. Für Fahrtkosten gilt unsere Preisliste. Der Kunde hat zusätzlich zu den vereinbarten Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen. Werden nach Geschäftsabschluss Fracht-kosten, Versicherungskosten, öffentliche Abgaben (wie z.B. Zölle, Im- oder Exportgebühren usw.) oder sonstige Lasten neu eingeführt oder erhöht, sind wir auch bei frachtfreier oder verzollter Lieferung berechtigt, solche Mehrbelastungen dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.

Wir sind bemüht, vorgesehene Termine für Lieferungen und Leistungserbringung einzuhalten. Angaben zu Liefer- und Ausführungsfristen bzw. -terminen gelten jedoch nur als annähernde Richtzeiten und sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ansprüche des Kunden wegen Verzuges setzen stets schriftliche Mahnung durch den Kunden voraus, auch wenn der Lieferungs- oder Leistungszeitpunkt kalendermäßig angegeben ist. Verzug tritt nicht ein, solange der Kunde sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug befindet oder solange eine Lieferung oder Leistung sich wegen Störungen des Betriebsablaufs, Ausfalls oder Verzögerung von Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten oder Transportunternehmen, behördlichen Anordnungen, wie z.B. Import- oder Exportbeschränkungen oder wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Feuer usw.) verzögert. Der Kunde kann neben unserer Lieferung oder Leistung Ersatz von Verzugsschaden nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Im Falle des Verzugs kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzten, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur geltend machen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Verzug mit Lieferungen oder Leistungen nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden sachlich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Mit Übergabe der Ware an den Kunden, Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr – auch bei fob-, cif-, oder ähnlichen Versendungsklauseln – auf den Kunden über. Ist die Ware als versandbereit gemeldet und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Kunden alle zur Erhaltung der Ware als geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, oder nimmt der Kunde Lieferungen nicht rechtzeitig ab (Annahmeverzug) sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, nach unserer Wahl die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden freihändig zu verkaufen, wodurch die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises unberührt bleibt, oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Von uns durchgeführte Arbeiten sind vom Kunden abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde abnahmereife Leistungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Aufforderung durch uns abnimmt. Ohne Fristsetzung gelten abnahmefähige Leistungen drei Wochen nach ihrem Abschluss als abgenommen.

Unsere Preise sind als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind wir berechtigt, dem Kunden nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Mahnung Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Alle Forderungen werden (unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, vereinbarter Zahlungsziele oder Stundungen) sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu beeinträchtigen. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, unsere Lieferung oder Leistung zurückzuhalten, bis die Gegenleistung bewirkt oder durch den Kunden Sicherheit geleistet ist. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest und nur dann, wenn sie diskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sind und wenn ihre Annahme ausdrücklich vereinbart worden ist. Wechselspesen und -auslagen gehen zu Lasten des Kunden.

Zurückbehaltungsrechte des Kunden oder die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen, auch soweit solche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Bei Import- und Exportgeschäften sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern uns oder unseren Vorlieferanten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden oder sofern die Ausführung des Vertrages infolge behördlicher Verbote unmöglich ist oder wird. Ansprüche gegen uns kann der Kunde hieraus nicht herleiten.

Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

a)
Wir leisten Gewähr, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet sind, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Bei Neuteilen sowie Tauschteilen (gebraucht und generalüberholt) ist diesbezüglich auf den Stand der Technik bei der Produktion des jeweiligen Teiles abzustellen. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

b)
Bei von uns gelieferten Erzeugnissen sind erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, alle übrigen Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen, d.h. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Rügepflicht nachgekommen ist. Mit der Beanstandung von Mängeln sind zugleich die der Ware beigefügten Kontrollunterlagen an uns oder die von uns benannte Vertretung zu überlassen.
Bei von uns durchgeführten Arbeiten sind erkennbare Mängel spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Durchführung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Alle übrigen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung: diese Frist ist keine Ausschlussfrist und lässt gesetzliche Verjährungsregelungen unberührt.

c)
Bei Lieferung von Teilen beschränkt sich die Gewährleistung auf das Material. Schadensersatzansprüche für Montage- und/oder Personalkosten oder Personalausfall sind ausgeschlossen.

d)
Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) oder zur Nachbesserung berechtigt und zwar nach unserer Wahl entweder durch einen von uns autorisierten Betrieb oder durch uns selbst. Im Einvernehmen mit dem Kunden kann die Instandsetzung auch durch ihn selbst dadurch erfolgen, dass wir dem Kunden die zur Mängelbeseitigung notwendigen Teile zur Verfügung stellen und ihm einen der Höhe nach im Voraus zu vereinbarenden Pauschalbetrag für den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeitsaufwand vergüten. Mit der Lieferung der erforderlichen Teile und Leistung des vereinbarten Pauschalbetrages sind sämtliche Ansprüche des Kunden wegen des Mangels abgegolten. Wir tragen im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten Lieferort befindet.

e)
Das Recht des Kunden auf Rücktritt oder Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn der Fehler kann nicht beseitigt werden oder weitere Nachbesserungsversuche sind für den Kunden unzumutbar.

f)
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang oder Abnahme, bei Tauschteilen sechs Monate ab Ablieferung sofern der Mangel von uns nicht arglistig verschwiegen worden ist oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

g)
Ersetzte Erzeugnisse bzw. zur Mangelbeseitigung ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über und sind an uns herauszugeben.

h)
Sofern Mängel durch nicht geeignete oder nicht sachgemäße Anwendung bzw. Montage, Inbetriebsetzung, Wartung, Instandsetzungs-arbeiten oder Veränderungen der Erzeugnisse durch den Kunden oder nicht von uns beauftragte oder ermächtigte Dritte entstanden sind, haften wir nicht. Dies gilt auch in Bezug auf die Software. Für Fehler, die auf mangelnde bauliche Gegebenheiten, mangelnde Wartung, übliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschmaterialien, mechanische, chemische , thermische oder elektrische Einwirkungen zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung.

i)
Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung von Rechtspflicht und Präjudiz insoweit und führt nicht zum Neubeginn der Verjährung. Dies gilt auch bei Austausch von Teilen im Rahmen der Nachbesserung.

j)
Soweit sich nach Prüfung vom Kunden erhobener Beanstandungen ergibt, dass kein Mangel vorliegt oder kein Mängelanspruch besteht, hat der Kunde die durch die Prüfung entstandenen Kosten zu übernehmen.

k)
Für in gebrauchtem Zustand, nicht generalüberholtem gelieferte Erzeugnisse wird die Mängelhaftung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist oder uns arglistiges Verhalten zur Last liegt.

Soweit nicht in den vorstehenden Bestimmungen andere Regelungen getroffen sind, kann der Kunde Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden infolge schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder schuldhaft herbeigeführte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter.

Wenn wir nach den vorstehenden Bestimmungen verantwortlich sind, so ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an unseren Erzeugnissen eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben oder wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse unberührt.

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und zwar nach Maßgabe folgender Regelungen:

Der Kunde ist zur Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer eingangs erwähnten Rechte Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand haben.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur solange er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern, jedoch mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgenden Regelungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns bezogenen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungsbetrages für die von uns jeweils bezogene Vorbehaltsware. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten, sofern wir dies nicht selbst tun, und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Der Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen, nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Soweit die vorstehenden Sicherungsverein-barungen nach dem Recht des Staates, in dem sich die von uns gelieferte Ware befindet, unwirksam sind, so gilt jede andere nach dortigem Recht zulässige Sicherungsmaß-nahme, die zu einem entsprechenden Sicherungsergebnis für uns führt, als zulässig vereinbart. Ist hierfür die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Sicherungsrechte nach dem anwendbaren Recht erforderlich sind. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Unsere Buchhaltung wird über eine EDV-Anlage geführt. In diesem Zusammenhang speichern wir geschäftsbezogene Kundendaten.

Erfüllungsort und maßgeblich für den Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus der gesamten Geschäftsbeziehung ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

Alle Rechtsbeziehungen und Rechts-handlungen im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen nach deutschem internationalen Privatrecht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf gemäß den Haager Konventionen und der Wiener UN-Konvention – UN- Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die nach wirtschaftlichem Sinn und Zweck den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

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